Zu den Voraussetzungen des Gebetes gehört:
· Die Hinwendung zur Gebetsrichtung (al-Ka^bah).
· Der Eintritt der Gebetszeit.
· Der Islam.
· Die Unterscheidungsfähigkeit; das bedeutet, dass das Kind ein Alter erreicht, in dem es die Ansprache versteht und die entsprechende Antwort geben kann.
· Das Wissen über die Pflicht des Gebetes.
· Dass man nicht glaubt, dass ein Hauptbestandteil des Gebetes empfohlen ist.
· Die Bedeckung des gesamten Körpers einer freien Frau, außer ihr Gesicht und ihre Hände, mit etwas Undurchsichtigem. Die Bedeckung zwischen Bauchnabel und Knie für die Sklavin und den Mann von allen Seiten, außer die untere Seite für ihn. |