DER OBLIGATORISCHE TEIL DER GLAUBENSLEHRE

Jeder Verantwortliche (Mukallaf) ist verpflichtet, in den Islam einzutreten, in ihm für immer zu verharren und sich den auferlegten Gesetzen zu fügen.

Pflicht ist es, zu wissen, uneingeschränkt überzeugt zu sein und sofort auszusprechen, wenn dieser Nichtmuslim ist, ansonsten (für den Muslim) im Gebet: Das Glaubensbekenntnis:

أَشْهَدُ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ الله وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّداً رَسُولُ اللهِ

eschhadu en la  ilâha illa  Allah  wa eschhadu enne Muhammeden Rasulu Allah 

Die Bedeutung lautet: Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt, und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte von Allâh ist.


 
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