Die Voraussetzungen der Reinheit (at-Tahârah) sind:
1. Der Islam.
2. Die Unterscheidungsfähigkeit (at-Tamyîz).
3. Das Nichtvorhandensein eines Hindernisses, welches verhindert, dass das Wasser die zu waschende Stelle erreicht.
4. Das Fließen des Wassers (as-Sayalân).
5. Das Wasser muss reinigend sein, d. h. dass es sich nicht durch etwas Reines (Tâhir), wovor man es bewahren kann, so verändert, dass man es nicht mehr Wasser nennen kann. D. h. es darf nicht mit etwas Reinem, wie Milch, Tinte oder Ähnlichem vermischt werden, denn sobald das Wasser durch dieses Reine so verändert wurde, dass man es nicht mehr Wasser nennen kann, ist es für die Reinigung nicht mehr zulässig. Die Veränderung des Wassers durch etwas, wovor man es nicht bewahren kann, wie z. B. die Veränderung an seinem Ort, in seinem Verlauf oder Ähnlichem, wovon das Bewahren des Wassers erschwerlich ist, wirkt sich nicht auf die reinigende Eigenschaft des Wassers aus, es bleibt reinigend.
Das Wasser soll sich nicht durch Unreines verändern, auch wenn die Veränderung des Wassers gering ist.
Ist die Menge des Wassers geringer als Qullatayn, wird vorausgesetzt:
· dass sich das Wasser nicht mit Unreinem, von dem nicht abgesehen wird, vermischt,
· und dass es nicht für die Groß- oder Teilwaschung oder zur Beseitigung von Unreinem verwendet wurde.
Derjenige, der kein Wasser findet oder dem das Wasser schadet, vollzieht die trockene Reinigung (at-Tayammum):
· nach Eintritt der Gebetszeit,
· nach Beseitigung des Unreinen, von dem nicht abgesehen wird,
· mit unvermischter, reiner und staubiger Erde.
At-Tayammum erfolgt durch:
· Ein erstes Aufschlagen auf die Erde, mit der Absicht der Erlaubnis für das Pflichtgebet, ab dem Aufschlagen bis zu Beginn des Abstreifens des Gesichtes;
· Abstreifen des Gesichtes;
· Zweites Aufschlagen auf die Erde und Abstreifen der Hände, Unterarme einschließlich der Ellenbogen;
· Beibehaltung dieser Reihenfolge.
Qullatayn: dies entspricht ungefähr 191 Litern.
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